Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unser Internetangebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter
- ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
- duales-studium-bezirksregierungen-nrw.de
veröffentlichten Internetangebote des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 2 bis § 5 der BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 24.11.2020- 27.11.2020 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.07.2019 erstellt und zuletzt am 28.02.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartner*innen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir arbeiten zur Zeit an der Gestaltung des Kontaktformulars, bitte nutzen Sie bis dahin die E-Mailadresse bitv-bvplus@it.nrw.de, um eventuelle weitere Barrieren zu melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 – 855 3451.
Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreihei
Die Anwendung ist für den Einsatz von JAWS 2023 und einer Bildschirmauflösung von 1920x1080 bei einer Skalierung von 100% optimiert.